Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2021 - 3 Sa 325/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Auslegung einer Versorgungsordnung - Renteneintrittsalter - Regelaltersgrenze
- IWW
§ 2 Abs. 1 BetrAVG, §§ 35, 235 Abs. 2 S. 2 SGB VI, § 257 ZPO, 41 des Reformgesetzes, § 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung; Regelaltersgrenze; Rentenreformgesetz 1992; Versorgungsordnung; Auslegung einer Versorgungsordnung
- rechtsportal.de
Parallelentscheidung zu LAG Rheinland-Pfalz 3 Sa 323/20 v. 16.08.2021
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 18.08.2020 - 6 Ca 1418/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2021 - 3 Sa 325/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2021 - 3 Sa 325/20
Die Entscheidung des BAG vom 15.05.2012 (3 AZR 11/10) sei insoweit nicht anzuwenden, weil diese zu einer Versorgungszusage ergangen sei, die einen engen Bezug zur gesetzlichen Rente aufweise (Gesamtversorgungszusage) und sich mit der Ermittlung unverfallbarer Anwartschaften bei vorzeitigem Ausscheiden nach § 2 Abs. 1 BetrAVG befasse.vorliegend seien die in der Entscheidung des BAG vom 15.05.2012 (3 AZR 11/10) entwickelten Grundsätze auf die hier einschlägige Regelung zur betrieblichen Altersversorgung anzuwenden.
Vielmehr habe die Beklagte nach der Entscheidung des BAG vom 15.05.2012 (a.a.O.) die entsprechende Unterrichtung der Arbeitnehmer über die sich daraus ergebenden Änderungen betrieben.
Es liegt darin folglich eine Anlehnung an die im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht bestehende Altersgrenze (BAG, Urteil vom 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - juris).
- BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2021 - 3 Sa 325/20
Zuletzt spricht auch der Umstand, dass die vom Arbeitgeber zu erbringende betriebliche Altersversorgung als Gegenleistung für die gesamte Betriebszugehörigkeit zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und dem Erreichen der festen Altersgrenze aufgefasst wird (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 42 ff. EzA BetrAVG § 7 Nr. 76), für eine solche Auslegung. - BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01
Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2021 - 3 Sa 325/20
0,5 % sind jedoch auch, wie die Beklagte zutreffend vorgetragen hat, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes verhältnismäßig (BAG, 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - juris).".